Redaktionell geprüft am 19.10.2026
Öffne die jeweils aktuelle EU-Fassung und vergleiche die Angaben zur ausführenden Gesellschaft.
Offizielle EU-Flugsicherheitsliste öffnen ↗Externe amtliche Information · kein WerbelinkWas die Liste aussagt
Die EU-Flugsicherheitsliste unterscheidet vollständige Betriebsverbote in Anhang A von Beschränkungen in Anhang B. Sie ist eine amtliche Regelung und keine Kundenbewertung. Die Europäische Kommission kann die Liste bei Bedarf ändern; entscheidend ist die jeweils gültige amtliche Fassung.
Ein fehlender Eintrag ist kein von Airport Atlas ausgestelltes Sicherheitszertifikat. Ebenso sind Pünktlichkeit, Service und Sitzkomfort andere Fragen als ein behördliches Betriebsverbot. Wir vergeben deshalb keine eigenen grünen Sicherheitssiegel und rechnen aus Kundensternen keinen Sicherheitswert.
Die ausführende Gesellschaft suchen
Prüfe in der konkreten Buchung die Angabe zur tatsächlich ausführenden Fluggesellschaft, häufig als „operated by“ bezeichnet. Die Verkaufsmarke, der aufgedruckte Flugcode und der Betreiber müssen nicht dieselbe Gesellschaft bezeichnen. Lies bei mehreren Teilstrecken jeden Abschnitt einzeln.
Halte den vollständigen Gesellschaftsnamen, das Land der Zulassung und gegebenenfalls weitere Identifikationsangaben bereit. Die EU-Liste verwendet unter anderem ICAO-Codes und Zulassungsinformationen; unser zweistelliger IATA-Code aus der Preisquelle reicht nicht für jede eindeutige Zuordnung. Bei einer Unklarheit frage den Anbieter nach dem ausführenden Unternehmen.
Länderweite Verbote und besondere Betriebsformen
Die Kommission weist darauf hin, dass ein Verbot auch alle in einem bestimmten Staat zugelassenen Fluggesellschaften erfassen kann. Dann genügt die Suche nach einem einzelnen Markennamen nicht. Auch Hinweise zu eingeschränkten Betriebserlaubnissen müssen vollständig gelesen werden.
Bei besonderen Betriebsformen kann beispielsweise ein anderes Unternehmen Flugzeug und Besatzung stellen. Versuche eine solche Konstellation nicht allein anhand einer Flugzeuglackierung zu beurteilen. Kläre den tatsächlichen Betreiber mit dem Anbieter und vergleiche dessen Angaben mit der aktuellen offiziellen Quelle.
So gehst du vor der Buchung praktisch vor
Öffne die aktuelle Liste auf der Seite der Europäischen Kommission. Prüfe nicht nur einen alten PDF-Anhang aus einer Suchmaschine. Vergleiche die genaue Betreiberbezeichnung und lies einen möglichen Eintrag mit seinen Einschränkungen. Wenn die Identität nicht klar ist, schließe den Vorgang nicht mit einer Vermutung ab.
Prüfe die Angaben erneut, wenn sich eine ausführende Airline nach der Buchung ändert. Bewahre Mitteilungen und die Buchungsunterlagen auf. Welche Rechte in einem konkreten Fall entstehen, hängt von der tatsächlichen Buchung und Situation ab; bei Problemen helfen die zuständige Airline, Buchungsstelle oder zuständige Behörde weiter.
Was Airport Atlas dazu beiträgt
Wir verbinden diese Erklärung mit unseren Airlinehilfen und Flugdetails, damit du den Sicherheitscheck dort findest, wo du die Verbindung auswählst. Unsere Preisdaten sind aber keine automatische amtliche Betreiberprüfung. Deshalb zeigen wir keinen angeblichen Live-Abgleich und keine pauschale Freigabe neben einem Airline-Logo.
Die offizielle Liste bleibt die maßgebliche Quelle. Der Stand dieser Erklärung beschreibt nur unsere redaktionelle Prüfung; er ist keine Zusage, dass sich ein einzelner Airline-Status bis zu deiner Reise nicht ändert. Nutze den nachfolgenden direkten Zugang zur Kommission vor einer Entscheidung.
Deine nächsten Schritte
- Betreiber jeder Teilstrecke identifiziert
- Aktuelle EU-Quelle statt alter Kopie geöffnet
- Name, Zulassungsland und gegebenenfalls ICAO-Code verglichen
- Bei Änderungen erneut geprüft
Offizielle Informationen zum Nachprüfen
Diese Hinweise wurden am 19.10.2026 redaktionell geprüft. Tarifbedingungen, Abläufe und amtliche Vorgaben können sich ändern. Prüfe die für deine konkrete Reise passende Originalinformation.