Deutlich verspätet angekommen
Bei mindestens drei Stunden Verspätung am Endziel kann nach den derzeit geltenden EU-Regeln eine Ausgleichszahlung infrage kommen, sofern keine ausschließenden Umstände vorliegen.
Wenn ein Flug deutlich verspätet ist, ausfällt oder eine Beförderung verweigert wird, können nach den EU-Fluggastrechten Ansprüche entstehen. Flughafen-Deals hilft bei der Einordnung – und über AirHelp kannst du deinen konkreten Fall prüfen lassen.
Das Prüfwerkzeug wird von AirHelp bereitgestellt. Die externe Verbindung wird erst aufgebaut, wenn du das Formular bewusst lädst.
Du kannst einen möglichen Anspruch auch selbst direkt und ohne AirHelp gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. AirHelp ist ein kommerzieller externer Dienstleister; dort gelten eigene Bedingungen und Vergütungsmodelle.
Das sind typische Fälle. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt immer vom konkreten Flug und den Umständen ab.
Bei mindestens drei Stunden Verspätung am Endziel kann nach den derzeit geltenden EU-Regeln eine Ausgleichszahlung infrage kommen, sofern keine ausschließenden Umstände vorliegen.
Bei kurzfristiger Annullierung können neben Erstattung oder Ersatzbeförderung auch weitere Ansprüche bestehen. Zeitpunkt der Information und Ursache sind wichtig.
Wenn du mit gültiger Buchung rechtzeitig erschienen bist und unfreiwillig nicht mitgenommen wirst, können EU-Rechte auf Betreuung, alternative Beförderung und Ausgleich greifen.
Bei einer durchgehenden Buchung kann die Verspätung am endgültigen Reiseziel maßgeblich sein. Bei getrennten Tickets ist die Situation oft anders.
Nach den am 09.10.2026 geltenden EU-Regeln richten sich mögliche Ausgleichszahlungen grundsätzlich nach der Flugentfernung und dem konkreten Fall. Die Beträge sind keine Garantie.
| Flugentfernung / Fall | Möglicher Betrag |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| mehr als 1.500 km innerhalb der EU bzw. sonst 1.500–3.500 km | 400 € |
| bestimmte Flüge über 3.500 km | 600 € |
Außergewöhnliche Umstände können eine Ausgleichszahlung ausschließen. Bei Annullierungen gelten außerdem Informationsfristen und weitere Besonderheiten.
Nach den derzeit geltenden EU-Fluggastrechten kann bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden eine Ausgleichszahlung infrage kommen. Entscheidend sind unter anderem Strecke, Geltungsbereich und Ursache der Störung; außergewöhnliche Umstände können einen Ausgleich ausschließen.
Je nach Flugstrecke und Voraussetzungen sind nach den derzeit geltenden EU-Regeln grundsätzlich 250, 400 oder 600 Euro möglich. Das ist keine pauschale Zusage für jede Verspätung oder Annullierung.
Bei einer Annullierung können je nach Fall Erstattung, anderweitige Beförderung, Betreuung und zusätzlich eine Ausgleichszahlung infrage kommen. Ob eine Ausgleichszahlung geschuldet ist, hängt unter anderem vom Zeitpunkt der Information und von der Ursache ab.
Nein. Ansprüche können grundsätzlich auch selbst direkt bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden. AirHelp ist ein externer kommerzieller Dienstleister, der bei der Prüfung und Durchsetzung unterstützen kann.
Hilfreich sind Buchungsbestätigung, Flugnummer, Reisedatum, Bordkarte, Mitteilungen der Airline sowie Belege für zusätzliche Ausgaben. Notiere außerdem, wann du tatsächlich am Endziel angekommen bist.
Flughafen-Deals bietet eine verständliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei einer konkreten Forderung sind die aktuellen gesetzlichen Regeln und dein Einzelfall maßgeblich.